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Regierung muss Kosten für versicherungsfremde Leistungen transparent machen

In seinem Jahresbericht 2023 hat der Bundesrechnungshof (BRH) die Bundesregierung aufgefordert, mehr „Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen“ in der gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen.

Dazu erkläre ich als rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Folgendes:

„Wir freuen uns sehr über diesen Auftrag des BRH, der in seiner Deutlichkeit nichts zu wünschen übriglässt. Auf ganzen 9 Seiten zerlegt der Bundesrechnungshof die Ausflüchte der Bundesregierung, die sich bis heute mit fadenscheinigsten Gründen weigert, die Kosten für nicht beitragsgedeckte Leistungen zu erfassen oder auch nur zu definieren. Frei nach dem Motto: Was ich nicht definiere, muss ich nicht bezahlen.

Die AfD-Fraktion hat seit 2017 mit zahlreichen Eingaben und Anträgen daran gearbeitet, dass dieses unwürdige Gezerre zu Lasten der Beitragszahler endlich ein Ende hat. Was oft ausgeblendet wird: Es geht hier nicht um ,Peanuts‘, sondern um Milliardenbeträge, die durchaus relevant für die Beitrags- beziehungsweise Rentenhöhe sind.

Der Widerstand der Bundesregierung, hier Licht ins Dunkel zu bringen, ist hartnäckig, aber sachlich nicht zu erklären. Der Blick zur gesetzlichen Krankenversicherung zeigt: Eine solide Abgrenzung nicht beitragsgedeckter Leistungen ist kein Hexenwerk. Das sieht anscheinend auch der BRH so und hat die Bundesregierung nun unmissverständlich dazu verdonnert, diese Klarheit auch für die Rentenversicherung vorzunehmen.

Damit entfällt für die Ampel eine weitere haushaltspolitische Trickserei. Ich freue mich sehr auf die entsprechenden Debatten im Rechnungsprüfungsausschuss.“

Bei den nicht beitragsgedeckten Leistungen handelt es sich um Leistungsansprüche, denen keine eingezahlten Beiträge gegenüberstehen, wie zum Beispiel bei der abschlagsfreien Rente mit 63, der Mütterrente et cetera. Die Rentenversicherung hat dazu verschiedene Modelle zur Erfassung erarbeitet, mit denen eine solide Abgrenzung möglich ist. Im Jahr 2020 bewegten sich die Ausgaben der DRV für nicht beitragsgedeckte Leistungen zwischen 63,3 und 112,4 Milliarden Euro. Der vorgesehene Ausgleich durch entsprechende steuerfinanzierte Bundeszuschüsse fällt jedoch erheblich niedriger aus, so dass für die Rentenkasse ein jährliches Defizit von rund 40 Milliarden Euro verbleibt.

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Ulrike Schielke-Ziesing

Bundestagsabgeordnete

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Ulrike Schielke-Ziesing

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