Was sind “mutmaßlich strafbare Inhalte”?
Das ist eine Frage, die normalerweise Juristen mit Blick ins Gesetzbuch beantworten sollten. Heute sollen das Mitarbeiter von Messenger-Diensten, Betreiber von Web-Seiten in Eigenregie entscheiden, wenn sie sich nicht strafbar machen wollen. Da trifft es sich gut, dass die Kriterien so schwammig sind (“Hass”, “Hetze” etc.), das zur Not auch jede unliebsame Meinungsäußerung darunter fallen. Das Kalkül: Vorsorglich werden die nun Verantwortlichen lieber etwas mehr löschen, als zu wenig, so braucht man die Medien nicht mehr zu kontrollieren, sie machen das selbst.
Wie wir wissen, funktioniert das bereits heute ganz hervorragend. Vor wenigen Tagen wurde bei Youtube mal eben der Kanal des journalistischen Netzwerkes Achse-des-Guten gelöscht, ein Portal, dass sich sicher kritisch mit der herrschenden Corona-Politik auseinandersetzt, deren Autoren sich aber zweifelsfrei seriös auf dem Boden der Meinungsfreiheit und des Grundgesetzes bewegen. Sicher ist sicher.
Nun also die nächste Schraube: Ab Februar soll das BKA “verdächtige” Inhalte erhalten, womit das Denunziantentum ein weiteres Mal zum effektiven Prinzip der Regierung erhoben wird.
https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/die-zensur-im-internet-laesst-mich-nicht-mehr-ruhig-schlafen
https://www.welt.de/politik/deutschland/article236165904/Social-Media-Strafbare-Inhalte-sollen-ab-Februar-an-das-BKA-gemeldet-werden.html