PM: Schwarz-rote Rentenvorhaben sind lebensfern und ungerecht

Nachdem bereits der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Thorsten Frei verkündete „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren muss ein Ende haben“ (06.08.26 WELT-TV) bekräftigte nun Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Kabinettsklausur in Neuhardenberg das Aus für die sogenannte „Rente mit 63“. „Wir sind uns einig, dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen“, so der Kanzler im Anschluss an die Kabinettsklausur am 26.08.26.

Damit widersprach er nicht nur vielen Sozialverbänden, sondern auch den eigenen CDU-Ministerpräsidenten, die das Gegenteil fordern. Während Sozialpolitiker und Ministerpräsidenten der SPD an der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren festhalten wollen, schlägt sich ausgerechnet der Fraktionsvorsitzende Miersch auf die Seite des Kanzlers. Im Deutschlandfunk erklärte er am 27.08.26, durch die Abschaffung der Regelung würden „viele Mittel frei“, die zur „Stabilisierung des Rentensystems“ dienen könnten.

Zu der Debatte erkläre ich als rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion Folgendes:

„So ist das also: Der Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand nach einem langen Erwerbsleben mit 45 Beitragsjahren heißt bei Herrn Merz ‚Frühverrentung‘. Anscheinend sieht das die SPD inzwischen genauso. Ich frage mich, ab wann für die Herren Merz und Miersch dann die reguläre Rente beginnt: Nach 50 oder doch erst nach 60 Arbeitsjahren? Das dürfte die Bürger sehr interessieren, und hängt wahrscheinlich davon ab, wieviel Geld gerade an anderer Stelle gebraucht wird.

‚Arbeiten bis zum Umfallen‘, um die Sozialkassen zu füllen, die dann wieder für andere Zwecke geleert werden: Darauf läuft es hinaus. Nur deshalb sollen jetzt ausgerechnet Beschäftigte, die besonders früh im Erwerbsleben standen, noch länger arbeiten. Das ist völlig lebensfern und ungerecht, besonders, wenn man berücksichtigt, welche Parteien das System jahrzehntelang in die Krise geritten haben.

Als AfD-Fraktion haben wir uns schon früh deutlich positioniert. Unser Antrag ‚Regelaltersgrenze von 67 Jahren sichern und abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren einführen‘ (BT-Drs. 21/2165 ) ist deshalb auch ein Zeichen für ordnungspolitische Vernunft und soziale Gerechtigkeit.“

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Ulrike Schielke-Ziesing

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Ulrike Schielke-Ziesing

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